Die postalische Grundversorgung der Zukunft
Eine zeitgemässe Grundversorgung für die Schweiz

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Die Post stärkt seit 175 Jahren mit ihren Diensten die Lebensqualität der Bevölkerung und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Vor knapp 15 Jahren trat das aktuelle Postgesetz in Kraft – die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Gesellschaft haben sich seither stark verändert. Damit die Post mit ihren Dienstleistungen auch morgen relevant für die Menschen und Unternehmen der Schweiz bleiben kann, müssen heute die richtigen Rahmenbedingungen für die Zukunft gesetzt werden. Eine Modernisierung der postalischen Grundversorgung ist unumgänglich.

Ausgangslage

Die Arbeiten zum heute geltenden Postgesetz wurden vor mehr als 20 Jahren angestossen, das Parlament verabschiedete das Gesetz 2010. Seither haben sich die Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen in der Schweiz stark verändert: Bevölkerung und Unternehmen versenden bereits heute rund einen Drittel weniger Briefe als 2010, dafür deutlich mehr Pakete. Am Postschalter werden weniger Ein- und Auszahlungen getätigt; der Rückgang betrug allein im Jahr 2023 20 Prozent. Hingegen verzeichnete die Mobile-Payment App TWINT 2023 bereits rund 600 Millionen Zahlungen – fast eine Verdreifachung innerhalb von nur zwei Jahren.

Diese Zahlen drücken aus, dass unser Alltag immer digitaler wird. Wir alle nutzen intensiver digitale Hilfsmittel – bei der Arbeit und unterwegs. Daher rechnen wir mit einem Fortschreiten der Trends bis 2030: Markant weniger Briefe und Bareinzahlungen, dafür mehr digitale Kommunikation, Pakete und Zahlungen per Apps.

Die Entwicklungen betreffen die Kernbereiche der Post und haben daher weitreichende Konsequenzen. Einerseits leisten die heutigen Grundversorgungsvorgaben immer weniger gesellschaftlichen Mehrwert, andererseits bleiben sie in der heutigen Form nicht finanzierbar. Heute belasten die Vorgaben der Grundversorgung die Post jährlich bereits mit rund 300 Millionen Franken. Ohne politisches Handeln werden diese Kosten perspektivisch auf rund 450 Millionen Franken steigen. Diese Entwicklung macht eine Fortsetzung der Eigenfinanzierung der Vorgaben nahezu unmöglich.

Zudem steigt mit der zunehmenden Digitalisierung bis 2030 das Bedürfnis der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft nach sicheren, standardisierten und einfachen digitalen Kommunikationslösungen weiter. Die traditionellen Werte der Grundversorgung – hohe Qualität zu günstigen Preisen mit verlässlichem Zugang für alle – können auch in der digitalen Welt nur gesetzlich sicher garantiert werden. Die Schweiz muss sich deshalb die Frage stellen, ob sie der Post – als sichere Transporteurin von Informationen – eine Service public Aufgabe in diesem Bereich zuschreiben möchte. Zum Beispiel, indem der digitale Briefkasten, gleich wie der physische, gesetzlich verankert wird; die digitale Stimmabgabe per E-Voting oder das Elektronische Patientendossier als Service public angesehen werden. Die Entwicklungen zeigen: Es ist höchste Zeit, über die Grundversorgung der Zukunft zu sprechen, damit die Post auch ab 2030 einen Mehrwert für die Schweiz leisten kann.

Vorschläge des Bundesrats

Die Arbeiten wurden mit der vom Bundesrat eingesetzten unabhängigen Expertenkommission «Egerszegi» im Jahr 2022 gestartet. Die Expertenkommission hat in ihrem Bericht festgehalten, dass die heutige Postgesetzgebung in absehbarer Zeit von den gesellschaftlichen Entwicklungen überholt sein wird.

Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, Anpassungen der postalischen Grundversorgung zu prüfen sowie den Bedarf einer digitalen Grundversorgung abzuklären.

Basierend auf diesen Vorarbeiten hat der Bundesrat am 14. Juni 2024 das UVEK beauftragt, bis Ende Februar 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung zu erarbeiten. Zudem soll das UVEK dem Bundesrat im Jahr 2025 die Eckwerte für eine Revision des Postgesetz im Hinblick auf die Ausgestaltung der Grundversorgung ab 2030 unterbreiten. Der Bundesrat bestätigt, dass eine Modernisierung der postalischen Grundversorgung essenziell ist, damit die Post auch in Zukunft gesellschaftlich und wirtschaftlich relevant sowie finanziell tragfähig bleibt. Um diese Grundsätze einhalten zu können, muss der Post mehr Flexibilität bei der Zustellung ermöglicht werden und ein stärkerer Fokus auf digitale Angebote gelegt werden.

Konkret soll die Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung folgende Eckpunkte vorsehen:

  • Digitaler Brief, ergänzend zum physischen Brief
  • Ergänzung des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr um Online-Zahlungsmittel (z.B. Debitkarte oder Bezahl-Apps) sowie Internetzahlungsverkehr
  • Harmonisierung der Laufzeitenvorgabe bei den Briefen und Paketen auf 90% (heute Briefe: 97%, Pakete: 95%)
  • Rückkehr zum Siedlungsbegriff: Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen anstatt Häuser 

Position der Post

Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen mit Horizont 2026 sind ein erster Schritt. Um aber auch ab 2030 einen relevanten Service public für die Schweiz erbringen zu können, ist eine langfristige Perspektive notwendig.

Die Post begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen des Grundversorgungsauftrags. Diese sind ein erster Schritt hin zu einem zukunftsgerichteten Auftrag. In Anbetracht der sich wandelnden Bedürfnisse und Erwartungen an den Service public der Post ist aber eine langfristige und umfassende Perspektive notwendig. Eine Modernisierung der postalischen Grundversorgung, die die Kundenbedürfnisse über 2030 hinaus aufnimmt und gleichzeitig langfristig eigenwirtschaftlich finanzierbar ist, ist unser Ziel. Wie der konkrete regulatorische Rahmen aussehen soll, muss zeitnah mit allen beteiligten Akteuren diskutiert werden – gemeinsam mit dem Eigner, dem Parlament, der Post, den Kundinnen und Kunden sowie schliesslich der ganzen Bevölkerung.

Wir wollen uns stärker an Nachfrage und Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft orientieren können.

Die Post will weiterhin eine qualitativ hochstehende postalische Grundversorgung anbieten und landesweit mit relevanten Dienstleistungen verfügbar sein. Die Grundversorgung muss sich aber weiterentwickeln. Die Post will da ausbauen, wo die Bedürfnisse der Menschen wachsen und dort auf Leistungen verzichten oder diese anpassen, wo der Bedarf schwindet oder sich verändert. Als Beispiel: Dass Warenlieferungen – auch trotz der Digitalisierung – weiterhin physisch transportiert werden und das Bedürfnis nach einer schnellen Lieferung besteht, ist klar – und dem will die Post auch nachkommen.

Wir wollen physische und digitale Dienstleistungen zusammen denken.

In Anbetracht der rasanten Digitalisierung unserer Gesellschaft muss die postalische Grundversorgung der Zukunft die Brücke zwischen der analogen und der digitalen Welt schaffen. Den Vorschlag eines ergänzenden digitalen Briefangebots erachtet die Post deshalb als zeitgemäss. Die Post ist überzeugt, dass die Verankerung eines digitalen Briefes in der Grundversorgung dafür sorgt, dass alle von einer sicheren, zuverlässigen und günstigen digitalen Lösung profitieren können. Dank eines digitalen Briefkastens kommt zudem die digitale Kommunikation mit Behörden und Unternehmen an einem Ort zusammen. Zudem soll auch der Zugang zu den Post-Dienstleistungen nicht zu starr verordnet sein – die Kundinnen und Kunden sollen die Wahl haben, ob sie ihre Postgeschäfte per Smartphone, Briefkasten, in einer Filiale oder mit den MyPost24-Automaten abwickeln wollen.

Wir wollen auch nach 2030 die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft in der digitalen Welt unterstützen.

Die Post geniesst grosses Vertrauen bei der Bevölkerung, verfügt über ein flächendeckendes Netz an Zugangspunkten, pflegt etablierte Beziehungen zu Bund und Kantonen und untersteht mehreren Aufsichtsorganen. Die Post ist auf dieser Basis eine geeignete Erbringerin für Service public Leistungen im digitalen Bereich. Angebote wie die digitale Stimmabgabe per E-Voting oder das elektronische Patientendossier sind aktuelle Beispiele dafür. Das Vertrauen, das man heute spürt, wenn man einen Brief in den Briefkasten wirft, soll man künftig genauso selbstverständlich spüren, wenn man die digitalen Dienste der Post nutzt.

Wir wollen weiterhin auf eigenen Füssen stehen – mit mehr operativem Handlungsspielraum. 

Das Modell der eigenfinanzierten Grundversorgung hat sich aus Sicht der Post bewährt. Mit sinkender Nachfrage im Briefgeschäft, am Schalter und beim Zahlungsverkehr wird die Pflicht zur Grundversorgung aber immer kostspieliger. Ohne Veränderungen würde die Grundversorgung den Konzern 2030 deutlich belasten. Wir wünschen uns deshalb mehr operativen Handlungsspielraum, wenn es darum geht, die Dienstleistungen entlang den sich verändernden Bedürfnissen weiterzuentwickeln. Das Restmonopol bleibt aus Sicht Post – trotz sinkenden Briefmengen – ein wichtiger Träger der Finanzierung der Grundversorgung.

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