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Zeitgemässe Grundversorgung: Post begrüsst ersten Schritt des Bundesrates

Die Post begrüsst die heute vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen des Grundversorgungsauftrags. Sie sind ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukunftsgerichteten Auftrag für die Post. Darüber hinaus bleibt die Post darauf angewiesen, dass eine grundlegende politische Diskussion über einen zeitgemässen Grundversorgungsauftrag ab dem Jahr 2030 geführt wird. Die postalische Grundversorgung soll auf die sich verändernden Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden eingehen.

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Der Grundversorgungsauftrag definiert das Mindestangebot des Service public, zu dem die Post gesetzlich verpflichtet ist. Er bildet damit die Basis für die Dienstleistungen der Post. Mit der Frage, welchen Service public wir in der Schweiz in zehn, zwanzig Jahren brauchen, befasst sich die Post intensiv. Langfristig erfolgreich kann die Post nur sein, wenn sie sich nachhaltig weiterentwickelt und einen zeitgemässen Grundversorgungsauftrag als Basis dafür hat. Sie soll ausbauen können, wo die Bedürfnisse der Gesellschaft und Wirtschaft wachsen. Und soll anpassen können, wo die Nachfrage schwindet oder sich ändert. Damit will die Post den Wünschen der Kundinnen und Kunden und der fortschreitenden Digitalisierung langfristig bestmöglich Rechnung tragen. Und das weiterhin eigenfinanziert, also ohne Steuergelder.

Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags notwendig

Mit der laufenden Strategie «Post von morgen» werden die Weichen für ein nachfragegerechtes Angebot von morgen gestellt. «Die Post ist jedoch darauf angewiesen, zeitnah auch die Weichen für eine Post von übermorgen zu stellen. Dazu ist eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags notwendig», erklärt Konzernleiter Roberto Cirillo und fügt an: «Um auch künftig für die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden da zu sein, ist ein zukunftsgerichtetes und nachhaltiges postalisches Angebot zentral.» Verwaltungsratspräsident Christan Levrat ergänzt: «Die Schweiz braucht über das Jahr 2030 hinaus einen starken Service public. Diesen müssen wir nun entwickeln, mit Einbezug der Digitalisierung.» Wie der Bundesrat erachtet es die Post als wichtig, das Postgesetz nach 2030 anzupassen.

Brücke zwischen analoger und digitaler Welt schaffen

Die Post begrüsst die Vorschläge des Bundesrates zur Verordnungsanpassung mit Horizont 2026. Sie sind ein erster wichtiger Schritt. Als richtungsweisendes und zentrales Signal begrüsst die Post die Aufnahme des digitalen Briefangebots in die Grundversorgung. Ein digitaler Briefkasten gehört für die Post auch in den Grundversorgungsauftrag. Damit können die Kundinnen und Kunden künftig wählen, ob sie ihre Post digital per Handy oder PC oder physisch versenden und empfangen möchten. «Eine moderne Grundversorgung schafft die Brücke zwischen der analogen und der digitalen Welt», ergänzt Christian Levrat. Dazu gehört aus Sicht Post, dass der Zugang zu den Post-Dienstleistungen gesichert, aber nicht zu starr verordnet sein soll. Die Kundinnen und Kunden sollen frei entscheiden können, ob sie dafür das Smartphone oder ihren Briefkasten, die Filiale oder den MyPost24-Automaten nutzen. Auch wenn die Zukunft noch digitaler wird: Waren werden weiterhin physisch transportiert werden und das Bedürfnis nach schneller Lieferung wird bestehen bleiben. Roberto Cirillo unterstreicht: «Wir wollen weiterhin unternehmerisch handeln – und die beste Post der Welt bleiben – im Dienste des Service public für die ganze Schweiz».

Die Post will Bevölkerung begleiten

Die Post unterstreicht weiter ihre Rolle als wichtige Treiberin in der digitalen Transformation. Angebote wie die digitale Stimmabgabe per E-Voting oder das elektronische Patientendossier sind aktuelle Beispiele dafür. Die Post ist überzeugt, dass sie mit ihren Angeboten einen wichtigen Beitrag leistet, um die Bevölkerung digital zu unterstützen – damit die gesamte Schweiz von der Digitalisierung im selben Masse profitieren kann.

 

Auskunft:

Jonathan Fisch, Leiter Media Relations Post, 058 341 00 00