Energiezuschlag auf nationalen Paketdienstleistungen

Die steigenden Energie- und Treibstoffpreise führen zu deutlich höheren Kosten im Logistikbereich der Post, insbesondere bei der Paketverarbeitung. Bei Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Preisen (sogenannten Einheitspreisen) verrechnet die Post deshalb seit 2023 einen variablen Energiezuschlag auf nationalen Paketdienstleistungen.

Der Zuschlag im Überblick

  • Energiezuschlag für den laufenden Monat: CHF 0.04 pro Paket (Wert Juli 2024, Preis in CHF, exkl. MWST)

Betroffene Dienstleistungen

Betroffen sind Einheitspreise für folgende Produkte: PostPac Priority, PostPac Economy, Sperrgut Priority, Sperrgut Economy, Swiss-Express «Mond», Sperrgut «Mond», VinoLog Priority, VinoLog sowie die jeweiligen Geschäftsantwortsendungen und Rücksendungen dieser Produkte

Art des Zuschlags

Zuschlag in CHF pro Paket

Höhe des Zuschlags

Wert gemäss Preistabelle

Berechnungsgrundlage

Entwicklung der Energiekosten, gewichtet mit dem Energiemix der Post für den Fahrzeugantrieb der Paket- und Briefzustellung im Bereich von Logistik-Services

Anpassungsfrequenz

Monatliche Aktualisierung bis zum 3. Arbeitstag im Monat (unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit); Gültigkeit für alle in diesem Monat fakturierten Pakete (Rechnungsstellung erfolgt im darauffolgenden Monat)

Die Berechnung und die Monatswerte des Energiekostenindex und der Zuschläge sind hier zu finden:

Preistabelle: Entwicklung Energiezuschlag (PDF, 118.9 KB)[Media | Not Accessible]

Details zum Energiezuschlag

Der Energiezuschlag ist variabel. Die Post erhebt als Basis monatlich den Energiekostenindex. Dieser basiert auf den Durchschnittspreisen für Diesel, Benzin und Strom des Vormonates gemäss dem offiziellen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) sowie dem aktuellen Energiemix der Post für den Fahrzeugantrieb der Paket- und Briefzustellung im Bereich von Logistik-Services. Damit ist die Indexberechnung transparent, nachvollziehbar und reflektiert direkt die Treibstoffkostenentwicklung.

Der Energiekostenindex wird monatlich bis zum 3. Arbeitstag im Monat aktualisiert (unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit). Die Basis für den Index bilden die Vormonatspreise der oben beschriebenen Energieträger. Dieser Energiekostenindex bestimmt den Zuschlag für alle im jeweiligen Monat zu fakturierende Pakete. Die Rechnungsstellung erfolgt im darauffolgenden Monat.

Die untenstehende Abbildung zeigt die Vorgehensweise für die Berechnung des Energiezuschlags.

Berechnungsgrundlage

Die Preise für die Energieträger (Diesel, Benzin, Strom) werden mit dem Energiemix des Bereichs «Logistik-Services» für den Fahrzeugantrieb multipliziert. Dies ergibt den Energiekostenindex der Post. Dieser entspricht dem Zuschlag in CHF pro Paket.

*  Angabe Stromverbrauch: Der effektive Anteil der elektrisch zugestellten Pakete liegt im Jahr 2023 bei rund 33%.